Jahresabschluss
Jahresabschlusserstellung
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Dabei stellt dieser die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest. Er beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung.
Der Jahresabschluss hat zwei Grundfunktionen: Er informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und stellt die Bemessungsgrundlage für die Verteilung des Ergebnisses auf.
Dabei bildet er die Grundlage bei der Ermittlung der Besteuerung des Unternehmens.
Unsere Kanzlei fertigt Ihren Jahresabschluss nach Maßgabe des HGB, der Steuergesetze sowie weiterer Vorgaben an. Zusätzlich erstellen wir Überschussrechnungen für Unternehmen aller Rechtsformen. Unter Ausschöpfung aller steuerrechtlichen Möglichkeiten versuchen wir Ihren bilanzpolitischen Zielen gerecht zu werden. Die Berichterstattung zu Ihrem Jahresabschluss erfolgt nach Ihrem Bedarf. Unser Leistungsangebot erstreckt sich von der einfachen Aufgliederung bis zum detaillierten Geschäftsbericht inkl. Anhang.
Wir beziehen Sie aktiv vor der Erstellung des Jahresabschlusses mit ein, um diesen auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidert zu gestalten. Je nach Zielsetzung werden verschiedene Bilanzierungswahlrechte, Abschreibungsmöglichkeiten, Rücklagenbildung etc. diskutiert. Erst nach dem Ergebnis unserer gemeinsamen Erörterungen wird der Jahresabschluss endgültig erstellt.
LEISTUNGEN
- Handelsbilanzen
- Steuerbilanzen
- steuerliche Gewinnermittlungen
- E‑Bilanzen, Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung von Anhang